Zeugen haben Wichtigeres zu tun
Zweimal vorsätzliche Körperverletzung, ein Versuch dazu, eine Nötigung und Urkundenfälschung: Es waren massive Vorwürfe, mit der die Anklage einen 39-Jährigen vor dem Amtsgericht konfrontierte. Am Ende blieb eine Urkundenfälschung der etwas leichteren Art übrig und die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro.
Die weiteren Verfahren stellte das Gericht ein. Hauptgrund: Das Opfer und Zeugen, die die Vorwürfe hätten belegen können, hatten Wichtigeres zu tun. Die Frau, die das Verfahren mit ihren Anzeigen ins Laufen gebracht hatte, teilte dem Gericht mit: Einmal sehe sie sich psychisch nicht in der Lage auszusagen. Gleichzeitig kündigte sie an, als Noch-Ehefrau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Die weiteren Zeugen aus dem Lager der Frau hatten ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, an dem in Kitzingen verhandelt wurde, einen wichtigen Zwangsversteigerungstermin zu besuchen, den sie nicht versäumen wollten. Mitteilungen, die zumindest Verwunderung im Gerichtssaal auslösten. Nach einer Beratungsrunde über das weitere Vorgehen war schnell klar: „Da wurde ein sehr breit angelegtes Verfahren ins Laufen gebracht, von dem nicht viel geblieben ist.“ So sagte es der Richter.
Der hatte sich mangels Alternativen die Version des Angeklagten angehört. Und der betonte immer wieder: „Ich habe meine Frau nie angelangt.“ Was der 39-Jährige erzählte, bezeichnete der Richter am Ende als Klassiker, als Rosenkrieg zwischen zwei Partnern, die nicht mehr miteinander wollen oder können. Mit allem was dazugehört: gegenseitige Vorwürfe, Anzeigen, Polizeieinsätze wegen angeblicher häuslicher Gewalt, Auseinandersetzungen um Geld und und und.
„Sie hat mich ständig provoziert.“Angeklagter zu den Vorwürfen
Nach der unwidersprochenen Version des 39-Jährigen hatten die Probleme angefangen, als die aus dem Nahen Osten stammende Frau nach der Hochzeit ihre Einbürgerungsurkunde hatte. „Sie hat mich ständig provoziert“, sagte er. Sie habe mehrfach grundlos die Polizei gerufen und ihn angezeigt. Nach Monaten der Auseinandersetzungen habe sie ihm das Haus ausgeräumt. Obwohl man sich auf eine Trennung und die Aufteilung des Hausrats geeinigt habe, sei die Frau mit ihren Verwandten gekommen und habe alles mitgenommen, Goldmünzen und Sparbücher inklusive. Zudem habe sie sein Konto geräumt. Das war der Anlass für ihn, die auf seine Frau laufende Riester-Rente stillzulegen. Hier machte er den Fehler, der ihm schließlich die Verurteilung wegen Urkundenfälschung einbrachte. In dem Schreiben an die Versicherung verwendete er den Briefkopf seiner Frau, unterschrieb aber mit seinem Namen. Der Tatbestand der Urkundenfälschung war erfüllt.
Dabei blieb es dann aber auch. Die häusliche Gewalt, sollte es sie je gegeben haben, war nicht zu beweisen. 35 Tagessätzen zu 30 Euro hielt das Gericht für angemessen und ausreichend. Der Staatsanwalt und der Verteidiger sahen das auch so. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Blieb am Ende noch ein Klassiker, der Hinweis des Verteidigers an den auf seine Scheidung wartenden Mann: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. . .





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