Bei den Anmeldungen zum Anbau von Gen-Pflanzen in Deutschland herrscht laut Greenpeace Durcheinander: Obwohl der Anbau verboten ist und EU-Zulassungen fehlen, dürfen Landwirte unter Vorbehalt den Anbau von Gen-Kartoffeln und Gen-Mais anmelden.
ANZEIGE
Bei den Anmeldungen zum Anbau von Gen-Pflanzen in Deutschland herrscht laut Greenpeace Durcheinander: Obwohl der Anbau verboten ist und EU-Zulassungen fehlen, dürfen Landwirte unter Vorbehalt den Anbau von Gen-Kartoffeln und Gen-Mais anmelden. Zudem hat die Organisation die Anmeldungen im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig geprüft. Ergebnis: „Der schlampige Umgang der Behörden mit den Anmeldungen macht das wichtige Standortregister fast unbrauchbar“, sagt Stephanie Töwe, Gentechnik-Expertin von Greenpeace.
Greenpeace entdeckte fehlerhafte Anmeldungen in Brandenburg und im Landkreis Kitzingen. Eines der Felder ist laut Anmeldung sechsmal größer als es möglich sein kann. Besonders heikel: Die falschen Angaben betreffen Landwirte, von denen einige Schadensersatz vom BVL fordern wollen, wenn ein weiteres Verbot sie daran hindert, den Gen-Mais Mon810 anzubauen. Ministerin Aigner stoppte dessen Anbau im April 2009 wegen Zweifel an seiner Sicherheit.
Derzeit sind wegen des Anbau-Verbots und der ausstehenden Zulassungen 1001 Hektar für den Gen-Mais und erstmals für die Gen-Kartoffel 20 Hektar im Standortregister eingetragen. Das sind rund 2650 Hektar weniger als im Vorjahr. Für den Landkreis Kitzingen sind knapp 60 Hektar eingetragen.
Diesen Artikel empfehlen:
0,00
Artikel bewerten:
0 Bewertungen
Bewertungen können nur angemeldete Benutzer abgeben!
(fw)
3 Kommentare
= Kommentar melden
von remag
am 12.02.2010 15:55
genmais
haben sich die leute eigentlich schon mal überlegt wie viel gen sie jeden tag zusich nehmen,tomaten aus dem süden warum halten die sich solange ,muß man erdbeeren zu weihnachten essen und warum halten die sich ewig,kirschen aus der türkei die sind lange haltbar,meine eigene sind nach einen tag verschimmelt billige bekleidung kommen aus verseuchten gebieten wo viele pflanzenschutzmittel angewendet werden die es bei uns schon lange nicht mehr gibt oder nicht zugelassen sind,jeder schreit die gegend voll ohne gen aber er kauft billig und fragt nicht danach wie die protukte behandelt sind die aus aus dem ausland kommen, soll sich mal jeder an seiner eigenen nase fassen,meine kirschen waren zum beispiel ungespritzt und keiner wollte sie,das obst muß gemalt sein ,das ist wichtiger
von grayjohn
am 09.02.2010 09:51
Schadenersatz
Der so genannte Genmais MON-810 ist als Lebensmittel für den Menschen nicht zugelassen. Deswegen ist z. B. mit MON-810-Pollen verunreinigter Honig praktisch Abfall. Als normal denkender Mensch fragt man sich, wie das funktionieren soll, dass jemand dafür Schadenersatz verlangen kann, wenn ihm eine Umweltverschmutzung verboten worden ist. Noch dazu eine Umweltverschmutzung der Sonderklasse, denn es ist völlig unmöglich, genetisches Material wieder zu entfernen, wenn es erst einmal in den Kreislauf des Lebens gelangt ist. Eigentlich gehören solche Unbelehrbaren gleich von der Allgemeinheit wegen versuchter Umweltzerstörung und versuchter Körperverletzung vor Gericht gestellt. Kein Wunder, dass Organisationen wie Gendreck-weg steigende Zustimmung erfahren und mancherorts die Leute zur Selbsthilfe greifen.
von maexchen12
am 08.02.2010 18:02
eine kapitalkräftige lobby
wird das schon durchsetzen wollen. man kann es zulassen und dann abfackeln. es kann doch nicht angehen das die mehrheit es nicht will und eine minderheit es durchsetzt? sind wir denn in der DDR?